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Sanierungsberatung für Unternehmen
Gründe für eine Unternehmenskrise
Die Bedeutung des ursprünglich aus dem griechischen stammenden Wortes Krise (entscheidende Wendung) wird heutzutage allgemein als eine gefährliche Entwicklung bezeichnet. Da dieses weitläufig mit einem „Scheitern“ verbunden wird, bestehen Bedenken hinsichtlich eines offenen Umganges mit dieser Situation.
"Erfolg besteht darin, dass man
genau die Fähigkeiten hat,
die im Moment gefragt sind"Henry Ford
Oft wird in Unternehmen diese Situation zu spät erkannt oder falsch eingeschätzt, welches zu einer Beeinträchtigung oder gar Gefährdung der Unternehmensziele führen kann.
Stadien der Unternehmenskrise
Eine Unternehmenskrise ist ein schleichender Prozess und tritt selten plötzlich in Erscheinung. Man unterscheidet hierbei in verschieden Stadien:
Strategiekrise
Ertragskrise
Liquiditätskrise
Schwerpunkte der Sanierungsberatung
Um diesen Krisensituationen entgegenwirken zu können, finden Sie in unserem Team Spezialisten für die Sanierungsberatung und Konsolidierungsberatung Ihres Unternehmens mit folgenden Beratungsschwerpunkten:
Sanierungsberatung
- Prüfung der vorliegenden Geschäftsplanung (Soll) und der aktuellen Geschäftszahlen (Ist)
- Erstellung von Sanierungskonzepten, insbesondere
- Unternehmensanalyse
- Beurteilung der Sanierungswürdigkeit und der Sanierungsfähigkeit
- Erstellung eines Maßnahmenplanes zur Beseitigung der vorliegenden Krisenursachen
- Erstellung einer Fortführungsprognose
- Erarbeitung eines Liquiditätssicherungskonzeptes
- Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen
- Controlling der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
- konzeptionelle Unterstützung bei Verhandlungen mit Geschäftsbanken, Förderinstituten, Lieferanten und sonstigen Gläubigern
- ggf. Begleitung bei der Suche nach geeigneten Investoren
Insolvenznahe Beratung für Unternehmen in akuten wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Aufzeigen von Haftungsrisiken für die Geschäftsführung und die Gesellschafter
- Erläuterung von Handlungsnotwendigkeiten der Geschäftsführung bei sich abzeichnenden Tatbeständen der
- drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO
- Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO
- Überschuldung gemäß § 19 InsO
- Aufzeigen von strategisch auszurichtenden Handlungsalternativen
- Insolvenz in Eigenverwaltung gemäß §§ 270 ff InsO
- Schutzschirmverfahren gemäß §§ 270 ff InsO
- Regelinsolvenzverfahren
- Insolvenzplanverfahren
- Unterstützung bei der Antragstellung/ bei der Beantragung eines Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht
In diesen Belangen sind wir im Rahmen unser Sanierungsberatung Ihr vertrauenswürdiger Ansprech- und Sparringspartner auf Augenhöhe.
Unsere vorgenannten Beratungsleistungen bieten wir für unsere Kunden in folgenden Regionen an.