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Eigenverwaltung/ Schutzschirmverfahren
Die Eigenverwaltung und deren Sonderform - das Schutzschirmverfahren - bieten Unternehmen die Chance, ihren Betrieb in eigener Regie zu sanieren. Die Vorteile liegen auf der Hand: Als Manager behalten Sie weiterhin das Heft des Handelns in der Hand und erarbeiten mit professioneller Unterstützung eines Sachwalters einen Sanierungsplan. Damit eine Sanierung mit diesen Instrumenten Erfolg haben kann, müssen allerdings sowohl rechtliche Vorgaben berücksichtigt als auch betriebswirtschaftliche Parameter beachtet werden.
Eine Sanierung unter dem zeitlich befristeten Schutzschirm und damit geschützt vor einer Vollstreckung der Gläubiger ist nur möglich, wenn Ihr Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist.
Je früher Sie diese Möglichkeit bei ersten Krisenanzeichen in Betracht ziehen, desto größer sind daher die Erfolgsaussichten. Im Gegensatz dazu ist eine Sanierung in Eigenverwaltung auch bei Zahlungsunfähigkeit möglich – vorausgesetzt, die Gläubiger stimmen zu.
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein nachhaltiges Konzept für eine erfolgreiche Zukunft Ihres Betriebs, stellen die Umsetzung der geplanten Maßnahmen sicher und unterstützen Sie auch bei der Kommunikation nach außen – sei es mit Geldgebern, Geschäftspartnern oder der Öffentlichkeit.
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung in der Regelinsolvenz ermöglicht es dem Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse selbst zu verwalten und über sie zu verfügen.
Die Eigenverwaltung ist durch die Einführung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 1. März 2012 in wesentlichen Teilen geändert worden. Die §§ 270 bis 285 InsO regeln die Eigenverwaltung, wobei die Eigenverwaltung unter Schutzschirm (Schutzschirmverfahren) eine Sonderstellung einnimmt.
Bei der Eigenverwaltung verbleibt die Geschäftsführungsbefugnis beim Insolvenzschuldner. Durch das ESUG wurde die Eigenverwaltung auch im vorläufigen Insolvenzverfahren eingeführt, außerdem ist die Eigenverwaltung nun auch für kleine und mittlere Unternehmen möglich. Das gilt für Einzelunternehmer ebenso wie für eine GmbH, UG oder AG.
Sollte die Insolvenz eingetreten sein oder drohen, ist die Eigenverwaltung ein geeignetes Instrument, das Unternehmen zu erhalten und zu sanieren.